Wysłane przez admin w ndz., 2015-02-01 09:24
Sehr geehrte Damen und Herren,
bekanntlich ist am 1.1.2015 das Mindestlohngesetz in Kraft getreten.
Der Mindestlohn beträgt 8,50 EUR.
Der Einsatz der Mitarbeiter 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche bedeutet, dass dem Mitarbeiter die Mindestvergütung i.H.v. über 1.400,00 EUR monatlich zusteht.
Dies steht im eklatanten Widerspruch zu der bisherigen Praxis. Die meisten Mitarbeiter werden in dem 24h/7Tage-Modus beschäftigt.
Für die Mindestlohnverstöße drohen Busgelder i.H.v. 500.000,00 EUR.
Für die deutschen Vermittlungsunternehmen besteht im Falle der Strafverfahren (etwa beim strafbaren Vorenthalten von Sozialabgaben bei Mindestlöhnen) die Gefahr der Vorwürfe, an dem Delikt beteiligt zu sein.
Auch das polnische Oberste Gericht macht das Leben der Vermittlungsagentur schwer: die nennenswerte Tätigkeit in Polen von 25%, die die meisten Vermittlungsagenturen nicht besitzen, wird jetzt ausnahmslos verlangt. Auch wurde neuerlich das häufig genutzte Spesensystem als illegal gewertet.
Die Korrektur der Entsendemodelle ist vor diesen Hintergründen dringend erforderlich.
Die Korrektur der angewandten Dokumentation (Verträge mit den Familien, mit den deutschen Vermittlern und mit den Pflegekräften) ist dringend erforderlich.