Entsendung der Pflegekräfte nach Deutschland nach dem 1.1.2015: notwendige Änderung der Entsendemodelle

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bekanntlich ist am 1.1.2015 das Mindestlohngesetz in Kraft getreten.

Der Mindestlohn beträgt 8,50 EUR.

Der Einsatz der Mitarbeiter 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche bedeutet, dass dem Mitarbeiter die Mindestvergütung i.H.v. über 1.400,00 EUR  monatlich zusteht.

Dies steht im eklatanten Widerspruch zu der bisherigen Praxis. Die meisten Mitarbeiter werden in dem 24h/7Tage-Modus beschäftigt.

Für die Mindestlohnverstöße drohen Busgelder i.H.v. 500.000,00 EUR.

Für die deutschen Vermittlungsunternehmen besteht im Falle der Strafverfahren (etwa beim straf­ba­ren Vor­ent­hal­ten von So­zi­al­ab­ga­ben bei Min­dest­löh­nen) die Gefahr der Vorwürfe, an dem Delikt beteiligt zu sein.

Auch das polnische Oberste Gericht macht das Leben der Vermittlungsagentur schwer: die nennenswerte Tätigkeit in Polen von 25%, die die meisten Vermittlungsagenturen nicht besitzen, wird jetzt ausnahmslos verlangt. Auch wurde neuerlich das häufig genutzte Spesensystem als illegal gewertet.

Die Korrektur der Entsendemodelle ist vor diesen Hintergründen dringend erforderlich.

Die Korrektur der angewandten Dokumentation (Verträge mit den Familien, mit den deutschen Vermittlern und mit den Pflegekräften) ist dringend erforderlich.

Am 19. März 2015 findet in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr in Krakau in deutscher Sprache strategisches Treffen zum Thema Zukunft der Entsendung nach Deutschland in der Haushaltspflege.

Das Meeting wird in deutscher Sprache abgehalten.

Programm:

  • Entsendung – der einzige legale Weg in der Haushaltspflege zum Wohl der deutschen Pflegebedürftigen, deren Familienangehörigen und der polnischen Pflegekräfte.
  • Warum sind die Selbständigkeit-Modelle illegal
    •  Strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen für die Familien
    • Strafrechtliche Konsequenzen für die deutschen Vermittlungsagenten
  • Warum ist die Direktbeschäftigung bei den Familien keine richtige Lösung?
    • Haftung der deutschen Vermittlungsagenten, Stiftungen (auch Kirche-nahen) und Familien für Verstöße gegen
      • Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
      • Minijob-Regeln
    • Wie der deutsche Staat die illegale Beschäftigung in der Pflegebranche fördert?
    • Polnische Unternehmen und Arbeitnehmer gehen gegen Schwarzbeschäftigung in Deutschland vor!
  • Praktizierte Entsendemodelle
  • Steuerliche Aspekte
  • Soziallversicherungsrechtliche Aspekte
  • Der Mitarbeiter klagt gegen
    • die polnische Agentur
    • die deutsche Familie
  • A1, nennenswerte Tätigkeit
  • Praktische Probleme aus der Praxis:
    • Zwei Verträge
    • Äußerst niedrige Bemessungsgrundlage
    • Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis: umowa zlecenia
    • A1 aus Art. 12; A1 aus Art. 13
  • Rechtsprechung zum Thema Entsendung in der Pflegebranche  

An dem Treffen werden polnische Dienstleistungsunternehmen und deutsche Vermittlungsunternehmen teilnehmen.

Am Vormittag findet das praktische Workshop für polnische Vermittlungsagenturen statt. Während des Wokshops werden u.a. die „Sieben Hauptlaster der Pflegebranche“ ausführlich besprochen. Es werden die Entsendemodelle und die Entsendedokumentation erörtert. Sollten Sie Polnisch-sprachiges Personal haben, empfehlen wir Ihnen, dieses auch an dem Vormittagstreffen teilnehmen zu lassen: www.delegowanie.pl/03.2015.opieka

Das Treffen wird durch Herrn Tomasz Major, dem Geschäftsführenden Partner in der Kanzlei Brighton&Wood moderiert.

Die Kanzlei Brighton&Wood begleitet in rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen (A1) Angelegenheiten über 60 polnische Dienstleistungsunternehmen, die die Pflegekräfte nach Deutschland entsenden.

Ort und Zeit:

19.03.2015 13.00-15.00 Uhr Krakau, Konferenzsaal der Kanzlei Brighton&Wood: Hotel CONRAD****, ul. Josepha Conrada 29, www.conradhotel.pl 

Das Seminar findet in der Premium-Lage statt: 7 Min. von A4 | 10 Min. von der Altstadt| 10 Min. von dem Hauptbahnhof| 10 Min. vom Flughafen

Von mehreren Städten Polens erreichen Sie das Seminar innerhalb kurzer Zeit: von Kattowitz: 45 Min. | von Rzeszów: 1,5 Std. | Breslau: 2Std. | Lodz: 2.5 Std.

Mehrere Fluggesellschaften fliegen nach Krakau am Vormittag. An demselben Tag Abends werden Sie zurückkehren können:

Inlandsflüge: 4 Mal am Tag from / to Gdansk (EUROLOT, Ryanair): 50 Min. | Mehrere Flüge täglich from / to Warsaw (LOT): 35 Min. |

Direkte Flugverbindungen mit Deutschland: täglich drei Flüge from / to Berlin (Air Berlin): 50 Min. | täglich drei Flüge from / to Frankfurt: 1Std.15Min. | täglich drei Flüge from / to Munich 1Std.10 Min.

Before and behind the hotel there is a large free parking for participants.

The Conrad Hotel, you can take out by the participants comfortable accommodation at attractive prices (limited number), password "delegowanie.pl - Conference"

 

Kontakt: Dr. Joanna Bzdok: jbzdok@ipp.org.pl; + 48 502 558 023

PROGRAMM UND ANMELDEFORMULAR IN PDF UND IN WORD:

Referent:

Tomasz Major - „Kaum jemand kennt sich im polnischen Arbeitsrecht besser aus als Major, für juristische Fachverlage hat er Gesetze ins Deutsche übersetzt. Seit zwölf Jahren berät er Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ins Ausland schicken, seit 2005 gehört ihm die Kanzlei Brighton & Wood, die sich auf das Thema spezialisiert hat. Derzeit sind seine Kurse ziemlich überlaufen.“ Wirtschaftswoche 23.04.2011, S. 30.

Tomasz Major (www.tomaszmajor.com) – Geschäftsführender Partner in der Kanzlei Brighton&Wood (www.brightonwood.com), ehrenamtl. Präsident der Polnischen Arbeitgeberkammer und Schiedsrichter sowie Vorsitzender der Rechtsprechungsabteilung beim Ständigen Schiedsgericht bei der IPP, Autor von über 100 Publikationen, darunter 23 Bücher in deutscher, englischer, französischer und polnischer Sprache zum Thema Arbeitnehmerentsendung, global employment und Ausländerbeschäftigung.
Tomasz Major war in den Jahren 2000 bis 2003 Autor berühmter Umstrukturierungsprozesse in den polnischen Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung. Bereits seit 1999 beschäftigt sich Tomasz Major mit der Thematik der Entsendung. Seit 2003 liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im cross border employment. Er ist persönlich für eine elitäre Gruppe der ständigen Mandanten der Kanzlei Brighton&Wood tätig. Zu seinen Mandanten gehören führende globale Zeitarbeitsunternehmen, führende europäische Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Medizin und Bau sowie zahlreiche mittelständische Unternehmen aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Niederlanden, Polen und anderen europäischen Staaten. Zunehmend werden die globalen steuerlichen, rechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Lösungen von Tomasz Major durch die aktivsten Unternehmen aus Asien in Anspruch genommen.
Privat ist Tomasz Major Globetrotter, Segler (Yacht Skipper) und Flugzeugpilot (PPL(A)). In den Jahren 2000 bis 2011 hat er über 70 Länder der Welt bereist. Dazu zählen mehrere Reisen in alle Länder Südostasiens, die einsamen Durchquerungen der Sahara (Erg Oriental, Erg Chebbi, Westsahara) sowie die Durchquerungen der Dschungelgebiete in Rwanda, Uganda, Sumatra, Papua, auf Borneo und in Südamerika. Unter seinen engsten Freunden und Mitarbeitern sowie Mandanten ist er bekannt als scharfer Kritiker des westlichen Konsum- und Wertemodells sowie der kapitalistischen Globalisierung.
Kontakt: tmajor@brightonwood.com

 

Brighton&Wood – hochspezialisierte Nischenkanzlei (Law-Tax-Audit) für Entsenderecht
Die Kanzlei Brighton&Wood ist eine hochprofessionelle Nischenkanzlei, die sich ausschließlich mit der grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendung und dem internationalen Personaleinsatz beschäftigt.
Zu den Mandanten gehören u.a. führende Unternehmen, die ihr Personal grenzüberschreitend einsetzen.

Die Prozessanwälte der Kanzlei führen jährlich über 450 Rechtsstreitigkeiten im Bereich cross border employment durch. 
Durch über 200 Buch und sonstige Publikationen beeinflussen die fachlichen Mitarbeiter der Kanzlei die Rechtsprechung und die behördliche Praxis in Polen. Die Beratungsdienstleistungen werden in: Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch und in Polnisch angeboten.
Herr Tomasz Major (www.tomasymajor.com) ist geschäftsführender Partner der Kanzlei Brighton&Wood. Er ist persönlich für eine elitäre Gruppe der Mandanten tätig.
Alle fachlichen Mitarbeiter der Kanzlei Brighton&Wood werden sorgfältig ausgewählt. Es sind nie Berufseinsteiger. Die meisten von Ihnen haben entweder langjährige behördliche Erfahrung oder Erfahrung in anderen international tätigen Kanzleien und Beratungsunternehmen.
Tomasz Major spricht fließend und verhandlungssicher Deutsch, English, Französisch und Polnisch.

Kontakt:Tomasz Major, Tel.: + 48 510 126 903, TMajor@BrightonWood.com 

 

Kontakt: Dr. Joanna Bzdok: jbzdok@ipp.org.pl; + 48 502 558 023

 

PROGRAMM UND ANMELDEFORMULAR IN PDF UND IN WORD:www.entsendung.pl/Seminar


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